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Aufhebungsvertrag

Mit einem Aufhebungsvertrag können Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbaren. Die Beendigung erfolgt dabei in beiderseitigem Einvernehmen, es bedarf also der Zustimmung des Arbeitnehmers. Häufig versuchen Arbeitgeber eine Kündigung und die damit verbundene Auseinandersetzung zu vermeiden, indem sie dem betroffenen Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag vorlegen. In der Regel wird dem Arbeitnehmer eine Abfindung angeboten, damit er der Auflösung des Arbeitsvertrages zustimmt. Sollten Sie einen Aufhebungsvertrag vorliegen haben, ist Vorsicht geboten. Häufig enthalten Aufhebungsverträge nachteilige Regelungen für Arbeitnehmer oder eine zu niedrige Abfindung. Wir empfehlen, den Aufhebungsvertag auf keinen Fall ungeprüft zu unterschreiben.

Ein Aufhebungsvertrag sollte alle Punkte regeln, die für die Abwicklung des Arbeitsverhältnisses erforderlich sind. Das sind, neben der Zahlung einer Abfindungssumme, vor allem das Arbeitszeugnis, verbleibende Urlaubstage, Überstunden oder das Datum der Vertragsaufhebung. Letzteres ist für die Beziehung von Arbeitslosengeld wichtig, insbesondere um eine Sperrfrist zu vermeiden.

Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen! Ihre Position ist oftmals besser, als Sie denken. Sie sollten sich unbedingt von Experten beraten lassen, um alles über Ihre Möglichkeiten zu erfahren und eine optimale Lösung zu finden. Die kompetente Beratung unserer Partneranwälte gibt Ihnen Sicherheit in allen relevanten Rechtsfragen. Nutzen Sie unseren Service, um Ihrem Arbeitgeber souverän begegnen zu können.

In dem kostenlosen Erstgespräch klären wir Sie transparent über die Kosten auf. Grundsätzlich rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, tragen Sie lediglich Ihren Selbstbehalt. Alle weiteren Kosten werden von Ihrer Versicherung übernommen.

Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, je nachdem wie Ihre finanzielle Situation aussieht, dass wir einen Prozesskostenhilfeantrag für Sie stellen. Hierbei werden die Anwalts- und Verfahrenskosten für Sie übernommen.

Außerdem arbeiten wir unter Umständen mit einem Prozesskostenfinanzierer zusammen, der das Kostenrisiko Ihres Verfahrens für Sie übernimmt. Hier wird lediglich im Erfolgsfall eine Erfolgsprovision fällig.

Lassalle ist für Sie da! Wir erörtern gemeinsam mit Ihnen die Situation und erstellen einen Plan für das weitere Vorgehen. Unsere Partneranwälte setzen sich mit Ihnen in Verbindung und beraten Sie zu allen rechtlichen Fragen.

Die Durchsetzung Ihrer Rechte wird von den Lassalle Partneranwälten übernommen. Diese verhandeln mit Ihrem Arbeitgeber über alle Modalitäten Ihres Aufhebungsvertrages. Ihre Interessen stehen dabei immer an erster Stelle.

Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, übernehmen wir die Abwicklung mit Ihrer Versicherung.

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