Leistungen

Wiedereinstellung

Im Grunde genommen ist die Antwort einfach – Sie müssen gegen Ihre Kündigung rechtlich vorgehen, damit Ihr Arbeitgeber diese zurücknimmt oder ein Gericht die Kündigung für unwirksam erklärt. Dann werden Sie in Ihren Job wiedereingestellt. Unsere Anwälte unterstützen Sie von der außergerichtlichen Verhandlung mit Ihrem Arbeitgeber bis hin zur Kündigungsschutzklage.

Lassalle hat sich auf die Durchsetzung von Wiedereinstellungsansprüchen spezialisiert. Wir kennen jede Konstellation und wissen genau, wie die Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber zu führen sind, um für Sie eine Wiedereinstellung zu erreichen.

In dem kostenlosen Erstgespräch klären wir Sie transparent über die Kosten auf. Grundsätzlich rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, tragen Sie lediglich Ihren Selbstbehalt. Alle weiteren Kosten werden von Ihrer Versicherung übernommen.

Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, je nachdem wie Ihre finanzielle Situation aussieht, dass wir einen Prozesskostenhilfeantrag für Sie stellen. Hierbei werden die Anwalts- und Verfahrenskosten für Sie übernommen.

Außerdem arbeiten wir unter Umständen mit einem Prozesskostenfinanzierer zusammen, der das Kostenrisiko Ihres Verfahrens für Sie übernimmt. Hier wird lediglich im Erfolgsfall eine Erfolgsprovision fällig.

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